Bei dem Gesetz über Familiensachen steht geschrieben, dass der Scheidungsantrag ausschließlich von einem Anwalt eingereicht werden kann. Die Scheidung in Deutschland ist deshalb ohne den Scheidungsanwalt München auch nicht ausführbar. Durch den Anwaltszwang wird dafür gesorgt, dass ein Scheidungsanwalt beauftragt wird. Nach dem Trennungsjahr wird dann schließlich häufig Scheidung eingereicht. Für den Scheidungsanwalt München gibt es dann allerlei Aufgaben, die nicht unterbewertet werden sollten.
Was ist für den Scheidungsanwalt München zu beachten?
Die Aufgabenfelder hängen immer davon ab, welche Folgesachen zu bearbeiten sind. Entscheidend ist, ob die Ehe in Einvernehmen oder strittig beendet wird. Der Scheidungsanwalt München hat die Pflicht, dass die Mandanten umfangreich beraten werden. Wichtig ist, dass die Rechtsposition für die Mandanten gesichert ist. Wenn der Scheidungsanwalt München hier Fehler macht, ist er schadensersatzpflichtig gegenüber dem Mandanten.
Der Scheidungsanwalt ist dann auf das Familienrecht spezialisiert. Damit Schadensersatzanforderungen beglichen werden können, muss der Advokat einer Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese Versicherung wird die Befugnis zur Rechtsanwaltschaft nicht erhalten. Wird der Scheidungsanwalt München aufgesucht, dann müssen auch manche Dinge offenbart werden, welche sonst überaus privat sind. Per Gesetz sind die Rechtsanwälte zu Diskretion verpflichtet. Der Scheidungsanwalt München von RaVonLuxburg übernimmt unter Wahrung der Pflichten alle relevanten Rechtsangelegenheiten, welche die Scheidung betreffen. Mehr zu dem Thema
Wichtige Informationen zu dem Scheidungsanwalt München
Die eventuelle außergerichtliche Einigkeit wird besprochen, damit Zeit und Kosten gespart werden. Auf Ehescheidung wird der Antrag eingereicht und es müssen die eventuell anzuhängenden Folgesachenanträge beachtet werden. Auf dem Scheidungsbeschluss kann der Rechtskraftvermerk beantragt werden und der Rechtsmittelverzicht kann auf Wunsch von dem Mandanten erklärt werden. Der Scheidungsanwalt innerhalb von München berät den unterhaltsberechtigten Ehegatten in Bezug auf steuerrechtlichen Fragen. Die Auskunftspflicht wird geltend gemacht und dies übe das Einkommen der Unterhaltspflichtigen.
Der Unterhaltanspruch kann von dem Anwalt oft auch berechnet werden. Der Unterhaltsanspruch wird dann oft gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht. Bei der Trennung kann der Anwalt schon Sachen klären und so zum Beispiel die Fragen zu dem Sorgerecht. Bei Folgesachen kann rigoros oder vermittelnd vorgegangen werden. Oft werden außergerichtliche Einigungen versucht. Abwehr und Zuweisung der Ehewohnung werden geltend gemacht und es werden Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht beantragt. Es gibt bei dem Anwalt den Antrag auf die Umsetzung des Versorgungsausgleiches. Die gerichtlich ermittelten Anwartschaften werden summarisch geprüft und die Abwehr oder Geltendmachung des Zugewinnausgleichs ist wichtig. Viele Dienstleistungen muss der Scheidungsanwalt München logischerweise nicht vollbringen, sofern es zur einvernehmlichen Scheidung kommt. Die Anwaltspflicht ist in dem Fall demzufolge nur von einer Partei wahrzunehmen. Von dem Anwaltsbüro aus werden viele Anträge bei Gericht eingereicht und bei der einvernehmlichen Scheidung können die Anwaltskosten geteilt werden.